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Eine gemeinnützige Einrichtung

Die Bürgerstiftung Schramberg ist eine gemeinnützige Einrichtung zur Förderung insbesonderer sozialer und kultureller Belange im Raum Schramberg.

Dabei versteht sich die Bürgerstiftung Schramberg als eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger. Sie ist eine Ausprägung der Kultur des Gemeinsinns im Sinne der kommunalen Leitbilder der Stadt Schramberg. Die Bürgerstiftung Schramberg will solche Vorhaben im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“ fördern, die im Interesse der Stadt Schramberg und ihrer Bürger und Bürgerinnen liegen und die nicht zu den regulären Kommunalaufgaben der Stadt gehören. Insbesondere will die Bürgerstiftung Schramberg helfen und Anregungen geben, in diesen Bereichen die Leistungen und die Leistungsfähigkeit der Stadt Schramberg zu ergänzen und zu verbessern. 

Alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Handel, Handwerk und Industrie sind herzlich eingeladen, durch Zustiftungen, Vermächtnisse und Spenden dieses Werk zu unterstützen.

Logo der Bürgerstiftung in Farbe

Zweck und Aufgabe der Stiftung

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist es, dass Gemeinwohl der im Raum Schramberg lebenden Menschen nachhaltig zu fördern und zu entwickeln. Weitere Infos finden Sie in unserer Stiftungssatzung.

Die Bürgerstiftung Schramberg fördert Projekte in den Bereichen:

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kultur und Kunst
  • Sport
  • Wissenschaft und Forschung
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Landschafts- und Denkmalschutz
  • Völkerverständigung
  • Bildung und Erziehung
  • mildtätige Zwecke
  • Brauchtum und Heimatpflege
  • öffentliches Gesundheitswesen

Förderantrag stellen

Stellen Sie Ihren Förderantrag für Ihr Projekt schnell und unkompliziert online! Bitte beachten Sie dabei die geltenden Förderrichtlinien.

A. Antragsteller

B. Projektbeschreibung

Projektfinanzierung

* Zuwendung oder Förderung durch andere Fördergeber, Spenden Sponsoren (nicht Bürgerstiftung)
** Max. 33 % der förderfähigen Kosten.

D. Erklärungen